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Steuern
Steuererklärung, Freibeträge und Kapitalertragsteuer verständlich erklärt.
Das Wichtigste in Kürze
- Die meisten Arbeitnehmer bekommen mit der Steuererklärung Geld zurück.
- Auf Kapitalerträge fallen 25 % Abgeltungsteuer plus Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer an.
- Der Sparerpauschbetrag liegt bei 1.000 € pro Person und Jahr, für Paare bei 2.000 €.
- Bei Aktien-ETFs sind 30 % der Erträge steuerfrei (Teilfreistellung).
- Mit einem Freistellungsauftrag bei deiner Bank zahlst du bis zum Freibetrag gar keine Steuern auf Erträge.
Die Steuererklärung lohnt sich
Werbungskosten wie der Arbeitsweg, Arbeitsmittel oder Fortbildungen senken deine Steuerlast. Wer sie nicht angibt, verschenkt Geld. Mit Steuer-Apps oder ELSTER ist die Erklärung oft in einem Abend erledigt. Freiwillig kannst du sie bis zu vier Jahre rückwirkend abgeben.
Steuern auf Zinsen, Dividenden und Kursgewinne
Kapitalerträge werden pauschal mit 25 % Abgeltungsteuer belastet, dazu kommen 5,5 % Solidaritätszuschlag auf die Steuer und gegebenenfalls Kirchensteuer. Deutsche Banken und Broker führen die Steuer automatisch ab. Bei ausländischen Banken musst du die Erträge selbst in der Steuererklärung angeben.
Was bei ETFs besonders ist
Bei Aktien-ETFs mit mindestens 51 % Aktienanteil bleiben 30 % der Erträge steuerfrei. Thesaurierende ETFs werden jedes Jahr über die sogenannte Vorabpauschale besteuert, auch wenn du nichts verkaufst. Dafür wird später beim Verkauf entsprechend weniger fällig.
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Häufige Fragen
Wie verteile ich meinen Freistellungsauftrag?
Auf die Banken und Broker, bei denen du Erträge erwartest. Die Summe aller Aufträge darf 1.000 € (Paare 2.000 €) nicht übersteigen. Passe die Verteilung an, wenn sich deine Anlagen ändern.
Muss ich Krypto-Gewinne versteuern?
Gewinne aus Kryptowährungen sind nach einem Jahr Haltedauer steuerfrei. Davor gilt eine Freigrenze von 1.000 € pro Jahr. Mehr dazu auf unserer Krypto-Seite.
Was ist die Nichtveranlagungsbescheinigung?
Wer insgesamt so wenig verdient, dass er keine Einkommensteuer zahlt, etwa viele Studierende, kann sie beim Finanzamt beantragen. Dann behält die Bank gar keine Steuern auf Kapitalerträge ein.
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Hinweis: Die Inhalte auf Finanzdorf dienen der allgemeinen Information und Bildung und sind keine Anlage-, Steuer- oder Rechtsberatung. Rechner liefern vereinfachte Beispielrechnungen ohne Gewähr. Investitionen am Kapitalmarkt sind mit Risiken bis hin zum Totalverlust verbunden.